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Unsere Leistungen

§38 SGB V Haushaltshilfe für Schwangere

Wir unterstützen Schwangere gemäß §38 SGB V bei der Weiterführung des Haushalts. Anspruch besteht bei Krankenhausbehandlung, schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, wenn die Haushaltsführung nicht möglich ist. Kinder unter 12 Jahren oder auf Hilfe angewiesene Kinder verlängern den Anspruch auf bis zu 26 Wochen. Kontaktieren Sie uns für eine optimale Versorgung während Ihrer Schwangerschaft!

 

Fragen oder mehr Informationen?

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns – Wir informieren Sie unverbindlich – in Bramsche und Bad Rothenfelde. Wir sind ganz in Ihrer Nähe!