Unsere Leistungen
Unterstützung ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Für uns als Pflegedienst ist es wichtig den Menschen im Mittelpunkt zu sehen. Es gibt viele Möglichkeiten. Lassen Sie sich gerne von uns beraten.

Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause
Pflegeberatung von A bis Z
Wir sind Ihr kompetenter und unabhängiger Ansprechpartner rund um das Thema Pflege und Betreuung. Wir führen Pflegeberatung nach § 37(3) SGB XI (Pflichtberatung) durch, unterstützen Sie bei der Pflegebedarfsermittlung, geben Ihnen praktische Tipps und zeigen Ihnen mögliche Finanzierungsmöglichkeiten auf.
Dafür kommen wir auch gerne zu Ihnen.
Gemeinsam möchten wir passende Lösungen für Ihre individuelle Situation finden und durch unsere persönliche Pflegeberatung einen möglichst langfristigen Verbleib der Pflegebedürftigen in ihrem Zuhause sicherstellen.
Häusliche Betreuung & Hauswirtschaftshilfe
Gerade die alltägliche Führung des eigenen Haushaltes bedeutet für viele unserer KlientInnen ab einem gewissen Zeitpunkt eine sehr große Herausforderung. Hier können wir für Sie sehr schnell und professionell Abhilfe verschaffen
Häusliche Pflege (Grundpflege)
Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für hilfebedürftige Menschen, welche in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Prophylaxen beziehungsweise der Prävention von Folgeerkrankungen, Förderung der Eigenständigkeit und der Kommunikation erbracht werden kann.
Die Grundpflege wird von Familienangehörigen, Betreuungspersonen und/oder falls erwünscht, von unserem qualifizierten Pflegepersonal durchgeführt. Ziel ist es, hilfebedürftigen Menschen zu ermöglichen, möglichst lange würdevoll und unabhängig in ihrem eigenen Zuhause leben zu können
Behandlungspflege
Unter Behandlungspflege versteht man medizinische Leistungen, die der behandelnde Arzt explizit verordnet hat. Diese „spezielle Pflege“ soll den Heilungsprozess von Krankheiten unterstützen, Beschwerden lindern oder den Gesundheitszustand verbessern. Häufig schließt sie sich an einen Krankenhausaufenthalt an.
Damit die medizinische Versorgung Ihres Angehörigen auch zu Hause sichergestellt ist, wird die ambulante medizinische Behandlungspflege ausschließlich von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt. Die Kosten für die Behandlungspflege werden nach SGB V über die Krankenkasse direkt vom Pflegedienst abgerechnet.
§38 SGB V Haushaltshilfe für Schwangere
Wir unterstützen Schwangere gemäß §38 SGB V bei der Weiterführung des Haushalts. Anspruch besteht bei Krankenhausbehandlung, schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, wenn die Haushaltsführung nicht möglich ist. Kinder unter 12 Jahren oder auf Hilfe angewiesene Kinder verlängern den Anspruch auf bis zu 26 Wochen. Kontaktieren Sie uns für eine optimale Versorgung während Ihrer Schwangerschaft!
Fragen oder mehr Informationen?
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns – Wir informieren Sie unverbindlich – in Bramsche und Bad Rothenfelde. Wir sind ganz in Ihrer Nähe!